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Möblierte Touristenunterkünfte

Möblierte Touristenunterkünfte

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Sie vermieten eine möblierte Ferienwohnung oder bestimmen Ihre Immobilie für die Vermietung an Touristen? Hier finden Sie die Schlüssel, um Ihre Ferienvermietung in aller Ruhe zu verwalten, Ihre Rechte und Schritte zu verstehen und Ihre Immobilie bei den touristischen Kunden aufzuwerten.

Für Anfragen, Anmeldungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an Sandra IDIR unter 05 46 56 00 56 oder sandra.idir@agglo-larochelle.fr

Möblierter Tourismus werden

Was ist ein möblierter Tourismus?

GemäßArtikel L.324-1-1 des Tourismusgesetzes ist eine möblierte Wohnung eine Villa, eine Wohnung oder ein Studio, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter möbliert sind und einer wechselnden Kundschaft zur Vermietung angeboten werden, die dort keinen Wohnsitz hat. Der Aufenthalt ist von kurzer Dauer, in der Regel für einen Tag, eine Woche oder einen Monat.

Diese Saisonvermietungen müssen auf einem festen Fundament errichtet werden: Sie dürfen also nicht demontierbar, transportierbar oder schleppbar sein. Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder auch die meisten Objekte, die auf Plattformen wie Abritel, Airbnb, Booking oder Le Bon Coin angeboten werden, fallen in diese Kategorie der touristischen Unterkünfte.

Der Fall von Hauptwohnsitzen

Eine Unterkunft kann auch dann als möblierte Touristenunterkunft gelten, wenn es sich um den Hauptwohnsitz des Eigentümers handelt, sofern sie für maximal 120 Tage im Jahr an Touristen vermietet wird.

Unterkünfte, die vom Status der möblierten Touristenunterkunft ausgeschlossen sind.

Bestimmte Arten von Unterkünften werden nicht als möblierte Touristenunterkünfte anerkannt:

Das Zimmer bei einer Privatperson, das in der Hauptwohnung vermietet wird.
Das Gästezimmer, das einem besonderen Rahmen unterliegt: Anwesenheitspflicht des Gastgebers, Frühstück und Bettwäsche werden gestellt und es dürfen höchstens 5 Zimmer oder 15 Personen gleichzeitig beherbergt werden.
Ungewöhnliche Unterkünfte (Tipis, Zigeunerwagen, Jurten, Hütten, Tiny Houses), wenn sie zerlegbar, transportierbar oder schleppbar sind.
Boote aufgrund ihrer Transportfähigkeit.

? Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine möblierte Unterkunft für den Tourismus eine feste, möblierte Unterkunft ist, die für eine vorübergehende Kundschaft bestimmt ist und für kurze Zeiträume vermietet wird. Diese Unterscheidung ist wesentlich, um die geltenden Vorschriften einzuhalten und die obligatorischen Verwaltungsschritte durchzuführen (Erklärung, Klassifizierung, Kurtaxe…).

Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz: Was ist der Unterschied?

Bevor Sie eine Wohnung als möblierte Touristenunterkunft vermieten, müssen Sie unbedingt wissen, ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder einen Zweitwohnsitz handelt, da die Regeln für die Vermietung nicht dieselben sind.

Was ist ein Hauptwohnsitz?

Gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989 ist der Hauptwohnsitz die Wohnung, die mindestens acht Monate im Jahr bewohnt wird, außer in Ausnahmefällen (berufliche Verpflichtung, gesundheitliche Gründe oder höhere Gewalt).
? Im Ballungsraum La Rochelle kann ein Hauptwohnsitz bis zu 120 Tage pro Jahr als möblierte Ferienwohnung vermietet werden.

Was ist ein Zweitwohnsitz?

Ein Zweitwohnsitz ist jede Wohnung, die nicht der Hauptwohnsitz des Eigentümers oder Mieters ist.
Sie kann das ganze Jahr über als Saisonvermietung für kurzfristige Aufenthalte (Tourismus, Freizeit, Geschäftsreisen oder Wochenenden) vermietet werden.
⚠️ Die Mietdauer darf jedoch 90 aufeinanderfolgende Tage für dieselbe Person nicht überschreiten.

Eine Wohnung, die für die touristische Vermietung oder eine gemischte Vermietung (z. B. ein Studentenmietvertrag, ein Mobilitätsmietvertrag oder eine möblierte Vermietung für Touristen) gekauft wurde, gilt ebenfalls als Zweitwohnsitz.

Vermieten Sie einen Teil Ihres Hauptwohnsitzes.

Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Hauptwohnung vermieten – wie eine umgebaute Garage, ein separates Studio oder einen Raum mit separatem Eingang -, wird diese Wohnung im Sinne des Tourismusgesetzes einer Zweitwohnung gleichgestellt.

? Wenn Sie zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz unterscheiden, können Sie die örtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere die Meldungen an das Bürgermeisteramt, die Mietobergrenzen und die steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der saisonalen Vermietung.

Welche Rechtsform sollte man wählen, um eine möblierte Ferienwohnung zu mieten?

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren Zweitwohnsitz vermieten, erfordert die Tätigkeit der Vermietung von möbliertem Tourismus die Gründung eines Unternehmens. Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen, Ihre Einkünfte zu melden, Ihre rechtliche Haftung zu gewährleisten und die geltenden Steuervorschriften einzuhalten.

Es stehen Ihnen zwei Hauptrechtsformen zur Verfügung:

1. Vermietung als natürliche Person

Sie üben Ihre Tätigkeit im eigenen Namen aus.
In diesem Fall können Sie ein Mikrounternehmen (früher: Autounternehmen) gründen.
Dieser Status ist ideal für einzelne Eigentümer, die eine einfache saisonale Vermietung betreiben möchten, mit einer niedrigeren Steuerregelung und begrenzten Buchführungspflichten.

2. Vermieten Sie als juristische Person.

Sie betreiben Ihr Geschäft im Namen einer Gesellschaft oder einer Gruppe von Personen.
Je nach Ihrem Vorhaben sind mehrere Rechtsformen möglich:

SCI (Société Civile Immobilière): geeignet für die Vermögens- und Familienverwaltung.
SAS oder SARL: für eine strukturiertere Verwaltung, wird häufig im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit verwendet.
Verein: in bestimmten Fällen möglich, wenn er nicht gewinnorientiert ist.

? Hinweis: Einige Einpersonengesellschaften (wie die SASU oder die EURL) werden ebenfalls als juristische Personen betrachtet.

Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl Ihrer Rechtsform?

Für eine persönliche Beratung bei der Wahl der für Ihre Situation am besten geeigneten Rechtsform können Sie sich an das INPI (Institut National de la Propriété Industrielle) unter der Nummer 01 56 65 89 98 wenden oder deren offizielle Website besuchen :
?www.inpi.fr

Obligatorische Schritte

Überprüfen, ob ich berechtigt bin, eine möblierte Ferienwohnung zu mieten

Bevor Sie Ihre Wohnung zur Ferienvermietung anbieten, müssen Sie unbedingt überprüfen, ob Sie das Recht haben, Ihre Immobilie als möblierte Touristenunterkunft zu vermieten.
Auf dem Gebiet der Agglomeration La Rochelle (28 betroffene Gemeinden) müssen bestimmte Regeln unbedingt eingehalten werden.

? Eigentümer oder Mieter: Wer darf vermieten?

Sie können Ihre Immobilie als möblierte Touristenunterkunft vermieten, wenn :

Sie sind Eigentümer der Wohnung.
Sie sind Mieter, aber nur mit schriftlicher Genehmigung Ihres Vermieters.

In dieser Genehmigung muss stehen, dass die Untervermietung als möblierte Touristenunterkunft erlaubt ist und unter welchen Bedingungen (Dauer, Zeiträume, Betrag usw.).

? In Miteigentum

Die touristische Vermietung ist nur dann erlaubt, wenn die Miteigentumsordnung nichts dagegen einzuwenden hat.
Die Aktivität muss dem Verwalter des Miteigentums zur Information gemeldet werden.

... Zu beachten: Einige Verordnungen verbieten kurzfristige Vermietungen, die mit gewerblichen Tätigkeiten gleichgesetzt werden. Prüfen Sie diesen Punkt daher unbedingt vor der Vermietung.

?️ Wer kann die Formalitäten erledigen?

Die Formalitäten im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Ferienunterkunft können von :

Der Eigentümer der Immobilie ;
Der Mieter, sofern er eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers hat ;
Ein Verwaltungsmittler (Hausmeister, Immobilienagentur), nur wenn er über ein unterzeichnetes Verwaltungsmandat verfügt.

⚠️ Wichtig: Der Eigentümer bleibt immer für die durchgeführten Schritte und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich, auch wenn er die Verwaltung der Vermietung delegiert.

Mein Geschäft mit der Vermietung von möblierten Touristenunterkünften gründen

Die Vermietung von möblierten Touristenunterkünften wird als gewerbliche Tätigkeit betrachtet. Daher sind alle Verwaltungsschritte für natürliche und juristische Personen verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich bei der Immobilie um einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz handelt.

1. Erhalten Sie eine SIRET-Nummer und wählen Sie Ihre Steuerregelung.
Innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Sie die Gründung Ihres Unternehmens im Guichet des Formalités des Entreprises (GFE) anmelden: formalites.entreprises.gouv.frprocedures.inpi.fr.

Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen, :
Eine SIRET-Nummer erhalten
Die Existenz Ihrer Aktivität erklären
Ihre Steuerregelung wählen: Loueur en Meublés Non Professionnel (LMNP) oder Loueur en Meublés Professionnel (LMP).

2. Melden Sie sich beim Service des impôts des entreprises für die CFE an.
⚠️ Besonderheit der CDA La Rochelle: Seit den 1980er Jahren sind Vermieter von möblierten Ferienwohnungen nicht von der Cotisation Foncière des Entreprises (CFE) befreit, was im Gegensatz zu einigen Informationen im Internet steht.

Die CFE ist eine lokale Steuer, die von allen Unternehmen und Einzelunternehmern (einschließlich Kleinstunternehmern), die am 1. Januar des Steuerjahres eine selbstständige Tätigkeit ausüben, zu entrichten ist.
Um diese Abgabe zu entrichten, müssen Sie sich beim Finanzamt für Unternehmen (Service des impôts des entreprises) anmelden.
Für alle steuerlichen Fragen (Wahl des Steuersystems, Formalitäten, Erklärung und Zahlung der CFE, Wohnsteuer auf Zweitwohnungen usw.) wenden Sie sich an Ihr Finanzamt :

impots.gouv.fr
Service-public.fr – CFE

3. SACEM-Formalitäten für das Abspielen von Musik
Wenn in Ihrer Unterkunft Musik über Radio, Fernseher, CD-Player oder andere Geräte abgespielt wird, müssen Sie bei der SACEM eine Pauschale für „Touristenunterkünfte“ abschließen:
? SACEM – Genehmigung für möblierte Touristenunterkünfte.

4. Mein Eigentum versichern

Überprüfen Sie, ob Ihre Versicherungsverträge die Vermietung als möblierte Touristenunterkunft abdecken.

5. Bereiten Sie einen Mietvertrag vor

Der Mietvertrag muss schriftlich abgefasst und vom Vermieter und vom Mieter unterzeichnet werden.
Er muss zwingend eine Einrichtung zur Verbraucherschlichtung im Streitfall erwähnen.

? Weitere Informationen: https: //www.economie.gouv.fr/mediation-conso/vous-etes-un-consommateur/quel-mediateur-saisir/mediateurs-references

Meine Immobilie anmelden und eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung erhalten

Die Vermietung von möblierten Ferienunterkünften in den Gemeinden des Ballungsraums La Rochelle unterliegt strengen gesetzlichen Verpflichtungen. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um die Vorschriften einzuhalten.

?️Pflicht zur Anmeldung.
Seit dem 1. April 2020 muss jede Vermietung einer möblierten Ferienwohnung online gemeldet werden unter :
www.declaloc.fr

Dadurch erfährt die Stadtverwaltung von Châtelaillon-Plage von Ihrer Aktivität.
Falls Ihre Tätigkeit bereits vor diesem Datum bestand, vergewissern Sie sich, dass sie angemeldet wurde.

?️ Immobilien, die sich in einem angespannten Gebiet befinden.
Zehn Gemeinden des Ballungsraums gelten als angespannte Gebiete, in denen der Druck auf den Wohnungsmarkt hoch ist:

Angoulins-sur-Mer, Aytré, Châtelaillon-Plage, Dompierre-sur-Mer, Lagord, La Rochelle, Nieul-sur-Mer, Périgny, Puilboreau und Salles-sur-Mer.

Für diese Gemeinden:

Durch die Meldung auf declaloc.fr erhalten Sie eine einmalige Registrierungsnummer mit 13 Zeichen.
Diese Nummer ist verpflichtend, um Ihre Anzeigen auf digitalen Plattformen (Airbnb, Abritel, Booking, Expedia, Gîtes de France…) zu veröffentlichen.
Ab Mai 2026 wird diese Nummer über eine einheitliche nationale Plattform für alle Gemeinden in Frankreich generalisiert.

? Genehmigung der Nutzungsänderung für Zweitwohnsitze
Wenn Sie vermieten :

Einen Zweitwohnsitz,
Eine Mietinvestition, oder
Ein Nebengebäude Ihres Hauptwohnsitzes,
und Sie in eigenem Namen (natürliche Person) vermieten, müssen Sie eine Genehmigung für eine vorübergehende Nutzungsänderung beantragen.

Diese Genehmigung wandelt eine zu Wohnzwecken bestimmte Wohnung in eine vorübergehende Unterkunft für möblierten Tourismus um.
Sie ist :

Gültig für 3 Jahre
Begrenzt auf maximal 3 Wohnungen pro Person in den 10 Gemeinden im angespannten Gebiet.
Befristet, erfordert nach Ablauf eine Erneuerung, um die Vermietung fortzusetzen.
⚠️ Ohne diese Genehmigung ist die Vermietung untersagt.
Alle diese Schritte werden auf declaloc.fr durchgeführt.

?nützliche Kontakte
Einheit Regulierung von Tourismusmöbeln – Ballungsraum La Rochelle.

Telefonische Sprechstunde: dienstags und donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Telefon: 05 17 83 94 70
E-Mail: tourisme.meubles@agglo-larochelle.fr

Regeln für gute Nachbarschaft

Als Vermieter von möblierten Ferienunterkünften sind Sie gegenüber Ihrer Eigentümergemeinschaft und Ihren Nachbarn für alle von Ihren Mietern verursachten Belästigungen verantwortlich, unabhängig von der Art der Vermarktung, selbst wenn die Verwaltung an einen Vermittler delegiert wurde.

⚠️ Wichtige Erinnerungen
Um Ihre Wohnung legal zu vermieten und Strafen zu vermeiden:

Vermieten Sie eine Sozialwohnung niemals als möblierte Wohnung für Touristen.
Vergewissern Sie sich, dass die Wohnung den Regeln für Anstand, Sicherheit und Gesundheit entspricht.
Hängen Sie keine Schlüsselkästen auf öffentlichem Grund auf: Bevorzugen Sie einen qualitativ hochwertigen physischen Empfang für Ihre Reisenden.

Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zivil- und verwaltungsrechtliche Sanktionen von bis zu 100.000 € nach sich ziehen.

Beispiele:

Versäumnis der Meldung auf declaloc.fr: bis zu 10.000 €.
Versäumnis, eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung zu erteilen: bis zu 10 000 €.
Beihilfe zum Betrug durch Vermittler (Hausmeisterdienste, Agenturen): bis zu 10 000 €.
Die vollständige Liste der wichtigsten Sanktionen finden Sie auf der Website des Ministeriums für den ökologischen Übergang :
?Regelung für möblierte Touristenunterkünfte – Sanktionen.

Die Kurtaxe

Die Kurtaxe: Alles, was Sie wissen müssen

Was ist die Kurtaxe?
Seit Januar 2017 hat die Communauté d’Agglomération de La Rochelle eine gemeinschaftliche Kurtaxe eingeführt.
Die Einnahmen sind für die Strukturierung und Förderung des touristischen Angebots des Gebiets bestimmt.
Sie beinhaltet eine Zusatzsteuer des Departements (TAD) in Höhe von 10 %.

Wer zahlt die Kurtaxe?
Die Kurtaxe wird von Touristen gezahlt, die sich entgeltlich in den kommerziellen touristischen Unterkünften des Gebiets aufhalten.
So führt die Vermietung einer möblierten Touristenunterkunft zur obligatorischen Erhebung der Kurtaxe durch den Eigentümer oder Verwalter.

Wie wird sie berechnet?
Die Berechnung basiert auf :

Die Anzahl der steuerpflichtigen Personen
Die Anzahl der in der Unterkunft verbrachten Nächte.
⚠️ Die Kurtaxe wird vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erhoben.

Mögliche Befreiungen:

Minderjährige Personen
Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags im Ballungsraum La Rochelle.
Personen, die von einer Notunterkunft oder einer vorübergehenden Umsiedlung profitieren.
Bewohner von Räumlichkeiten, deren Miete weniger als 1 € pro Nacht beträgt.

Wie hoch sind die Tarife?
Die Tarife werden durch Beschluss der Communauté d’Agglomération de La Rochelle nach einer nationalen Tariftabelle festgelegt und können sich jedes Jahr ändern.
Klassifizierte Unterkünfte (1 bis 5 Sterne): Fester Tarif je nach Anzahl der vergebenen Sterne.

Um den genauen Betrag zu erfahren: Tariftabelle Kurtaxe.
Nicht klassifizierte Unterkünfte: Der Tarif hängt vom Betrag des Aufenthalts, der Anzahl der Nächte und der Anzahl der steuerpflichtigen Personen ab.

Online-Simulator: Simulator für die Kurtaxe.

✅ Pflichten des Vermieters :

Die Kurtaxentarife in der Unterkunft aushängen.
Den Betrag der erhobenen Steuer auf den Rechnungen ausweisen

Kurtaxe: Welche Schritte sind zu unternehmen?

Mein Gastgeberkonto für die Kurtaxe

Nach der Anmeldung Ihrer Immobilie auf der Website www.declaloc.fr müssen Sie Ihr Gastgeberkonto über den per E-Mail erhaltenen Link aktivieren.
Dieses Konto ist anschließend zugänglich, wenn Sie sich über die Website https://agglolarochelle.taxesejour.fr einloggen.

Melden Sie die Kurtaxe an
Wenn Sie einen digitalen Anbieter (Airbnb, Abritel, Booking …) nutzen:
Vergewissern Sie sich, dass er die Steuer in Ihrem Namen einzieht.
Melden Sie „0“ in Ihrem Gastgeberkonto.

Wenn Sie die Steuer selbst einziehen:
Geben Sie die Anzahl der Übernachtungen und den gesammelten Betrag ein.
Führen Sie die Steuer an die Communauté d’Agglomération de La Rochelle ab.

Wann zahlen Sie die Kurtaxe?
Die Rücküberweisung erfolgt vierteljährlich.

Wie wird die Steuer zurückerstattet?
Online über Ihr Gastgeberkonto.
Banküberweisung: RIB in Ihrem Konto verfügbar.
Scheck: ausgestellt auf Régie Taxe de Séjour, zu senden an :
Referat Kurtaxe
6 place Saint-Michel, 17000 La Rochelle.

⚠️ Die Nichteinhaltung der Verfahren kann zu Sanktionen führen.

Nützliche Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit: dienstags, donnerstags und freitags, 9:00-12:30 Uhr.
Telefon: 05 46 30 34 24
E-Mail: agglolarochelle@taxesejour.fr

Seine Tourismusmöbel klassifizieren lassen

Die Klassifizierung von Tourismusmöbeln: eine Qualitätsgarantie

Die Klassifizierung von 1 bis 5 Sternen ist eine echte Qualitätsgarantie für Ihre Mieter und ein Mittel zur Aufwertung Ihrer Unterkunft. Sie ist fünf Jahre lang gültig und wird von durch Atout France akkreditierten Organisationen nach genauen nationalen Kriterien vergeben: Ausstattung, angebotene Dienstleistungen, Zugänglichkeit und Engagement für eine nachhaltige Entwicklung.

Die Vorteile der Klassifizierung
Die Klassifizierung bietet zahlreiche Vorteile für die Eigentümer :
Ein Beitrag zur Empfangsqualität des Reiseziels, um Ihren Mietern einen angenehmen und unvergesslichen Aufenthalt zu bieten.
Ein fester und günstiger Kurtaxentarif für Ihre Gäste, was die administrative Verwaltung vereinfacht.
Die Mitgliedschaft im ANCV-System (Agence Nationale pour les Chèques Vacances), ein zusätzlicher Vorteil, um Familien und Touristen anzuziehen.
Steuerliche Vorteile, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Investition aufzuwerten und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Klassifizierung ein echtes Instrument zur Aufwertung und Professionalisierung Ihrer Ferienvermietungsaktivität ist.
Die Klassifizierung ist außerdem eine Voraussetzung, um Ihr Möbelstück beim Fremdenverkehrsamt von Châtelaillon-Plage anzumelden.

Die akkreditierten lokalen Organisationen
Um Ihre Klassifizierung zu erhalten oder zu erneuern, können Sie sich an die akkreditierten lokalen Stellen wenden:

Charentes Tourisme
Adresse: 85, boulevard de la République, 17076 La Rochelle.
Telefon: 05 54 67 13 19
E-Mail: location@charentestourisme.fr

Gîtes de France Charente-Maritime
Anschrift: 18, rue Emile Picard – Résidence l’Amirauté Les Minimes, 17002 La Rochelle.
Telefon: 05 46 50 61 71
E-Mail: asso@gites-de-france-atlantique.com

Eigentümer 17
Adresse: 15, rue des Dames, 17000 La Rochelle.
Telefon: 05 46 41 54 55
Email: proprietaires17@gmail.com

Ich melde mein möbliertes Zimmer beim Fremdenverkehrsamt an

Möblierte Touristenunterkünfte: Entwickeln Sie Ihre Aktivität mit dem Fremdenverkehrsamt.
Sie möchten die Sichtbarkeit Ihrer Ferienunterkunft erhöhen, eine persönliche Betreuung in Anspruch nehmen und auf nützliche Ressourcen zugreifen, um Ihre Tätigkeit zu verwalten?

Das Fremdenverkehrsamt bietet Ihnen eine Jahresmitgliedschaft an, mit der Sie von zahlreichen Vorteilen profitieren können:

  • Eine verstärkte Sichtbarkeit durch die Veröffentlichung Ihrer Anzeige auf der Website des Fremdenverkehrsamts und auf den Partnerportalen Infiniment Charentes und Nouvelle-Aquitaine Tourisme.
  • Eine persönliche Betreuung: Beratung zu Ihren Schritten, Begleitung bei der Listung Ihrer Immobilie und Optimierung Ihrer Sichtbarkeit im Tourismusinformationssystem der Charentes.
  • Einen privilegierten Zugang zu den Workshops und Schulungen des lokalen Professionalisierungsprogramms (PLP), um Ihre Kompetenzen zu erweitern und sich mit anderen Gastgebern und Fachleuten der Region auszutauschen.
  • Die Aufnahme in den Club des Meublés, einen Moment des Austauschs und der Geselligkeit unter Eigentümern, der sich mehrmals im Jahr trifft.
  • Eine Einladung zum jährlichen Treffen der Eigentümer von Ferienunterkünften, das jeden November stattfindet.

Preise und Zugangsbedingungen

Um bei der Touristeninformation angemeldet zu werden, muss Ihre Möblierung eine Klassifizierung erhalten haben (Meublé de tourisme classé 1 à 5 *).

Die Kosten für die Anmeldung bei der Touristeninformation betragen 133€/Jahr für eine möblierte Wohnung; 83€/Jahr für jede weitere möblierte Wohnung.

An den Höhepunkten des Jahres teilnehmen

Nehmen Sie am Jahrestreffen der Eigentümer von Ferienunterkünften teil, das jedes Jahr im November in Beauséjour stattfindet.

Dieses Informations- und Austauschtreffen ermöglicht es Ihnen, die aktuellen Vorschriften zu verfolgen, über die Bilanzen der Tourismussaison informiert zu werden und die professionellen Partner der Region zu treffen, um Ihre Kenntnisse zu erweitern und Ihre Tätigkeit zu optimieren.

Nehmen Sie an unserem Lokalen Programm zur Professionalisierung teil : PLP.

In diesen Workshops kommen die Akteure des Gebiets zu thematischen Schulungen und Entdeckungstagen (Eduktouren) zusammen. Die behandelten Themen sind vielfältig: Digitalisierung, digitale Kommunikation, künstliche Intelligenz, Marketing, nachhaltiger Tourismus.

Treten Sie dem Club des Meublés et Chambres d’Hôtes (Club der Möblierten und Gästezimmer) bei .

Dieser Club vereint die Unterkunftsanbieter um gemeinsame Aktionen, fördert den Austausch bewährter Verfahren und unterstützt die Entwicklung von Kompetenzen. Im Laufe des Jahres finden mehrere Treffen statt, um das lokale Netzwerk zu stärken und die Identität von Châtelaillon-Plage zu fördern.

Die Labels verstärken die Sichtbarkeit Ihres Angebots und heben Sie ab, indem Sie eine vielfältige Kundschaft anziehen, die auf der Suche nach Einrichtungen und einem Empfang ist, der ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Marke Tourisme et Handicap

Sich für ein Gütesiegel anmelden

Als einzige Zertifizierung, die der touristischen Zugänglichkeit gewidmet ist, garantiert sie einen Empfang, der den motorischen, visuellen, auditiven, mentalen und kognitiven Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht wird. Außerdem unterstützt es die Tourismusbranche bei der Verbesserung des Empfangs und der Zugänglichkeit der Infrastruktur.

Ein Unterscheidungsmerkmal bei mehr als 12 Millionen Menschen mit Behinderungen.

Kontakt: Charentes Tourisme
85, boulevard de la République 17076 La Rochelle
Emmanuel Beck, Beauftragter für sozialen und solidarischen Tourismus.
06 30 66 16 25

Marke Accueil Vélo

Dieses nationale Label ist ideal in einer von Radtouristen geschätzten Stadt und zertifiziert einen angepassten Empfang (sicherer Unterstand, Reparaturset…). Es fördert die Treue von Kunden, die auf der Suche nach Slow-Tourismus sind.

Kontakt:Charentes Tourisme
85, boulevard de la République 17076 La Rochelle
Marie LEGER, Referentin für Ökotourismus und sanfte Mobilität
06 26 09 46 14

Referentin Fremdenverkehrsamt Châtelaillon-Plage :
Sandra IDIR
sandra.idir@agglo-larochelle.fr
05 46 56 00 56

Label Clef Verte

Das erste internationale Label für nachhaltigen Tourismus basiert auf sieben übergreifenden Themen: verantwortungsbewusster Umgang mit Wasser, Abfall und Energie, Sensibilisierung der Gäste und Respekt für Naturräume. Er bindet eine Kundschaft an sich, die sich um ihre ökologischen Auswirkungen sorgt.

Kontakt: Charentes Tourisme
85, boulevard de la République 17076 La Rochelle
Laurence Pourageaud, Referentin für Ökotourismus und sanfte Mobilität.
06 68 17 39 17

Sensibilisieren Sie Ihre Kunden für umweltbewusstes Verhalten

Wasser sparen

Trinkwasser zu schützen ist von entscheidender Bedeutung. Jede Geste zählt, egal ob Sie Eigentümer einer möblierten Ferienwohnung oder Betreiber einer Unterkunft sind. Hier sind unsere Tipps, wie Sie Ihren Verbrauch senken und Ihre Mieter sensibilisieren können.

1. Installieren Sie wassersparende Geräte.
So schränken Sie Ihren Wasserverbrauch ein:

Sparsame Duschköpfe
Toiletten mit doppeltem Wasserfluss
Aufschäumer in Wasserhähnen.
Diese Geräte senken den Trinkwasserverbrauch in Ihrer Wohnung deutlich.

2. Sensibilisieren Sie Ihre Mieter.
Für Eigentümer von möblierten Ferienunterkünften steht ein Öko-Kit zur Verfügung:

Poster zur Sensibilisierung: „Unter der Dusche“, „Im Garten“, Wartung der Armaturen und Reparatur von Lecks.
Diese Materialien können in den Zimmern aufgehängt oder in das Begrüßungsheft aufgenommen werden.
Diese Poster finden Sie auf der Website Agglo La Rochelle – Economies d’eau und auf Ihrem Konto als Gastgeber für die Kurtaxe (Taxe de Séjour).

3. Verfolgen Sie Ihren Wasserverbrauch.
Lesen Sie Ihren Zähler regelmäßig ab, um Ihren Verbrauch zu verfolgen und Lecks schnell zu erkennen.
Eine regelmäßige Überwachung hilft Ihnen, Ausgaben zu antizipieren und die Ressourcen zu schonen.

4. Passen Sie sich in Trockenzeiten an.
Im Sommer kann das Trinkwasser knapp werden.
Informationen zu den geltenden Einschränkungen und Verboten finden Sie unter : VigiEau – Informationen nach Gemeinden.

5. Gute Praktiken und nützliche Informationen
Entdecken Sie gute Praktiken zum Wassersparen auf : Trinkwasser – Agglo La Rochelle.
Kontakt und weitere Informationen :

Telefon: 05 46 51 79 90 (Wahl 1).
Öffentlicher Empfang: 9 rue Anita Conti, 17180 Périgny, Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:00 Uhr.
E-Mail: eau.abonnes@agglo-larochelle.fr
Website: https: //www.agglo-larochelle.fr/vie-pratique/eau-potable

Sanfte Mobilität wählen

Dank der Modernisierung des Yélo-Netzes profitieren Sie von einem umfassenden, flexiblen und leicht zugänglichen Angebot, um schnell nach La Rochelle, Aytré, Angoulins und in die Nachbargemeinden zu gelangen. Ein echter Fortschritt, um das Auto in der Garage zu lassen und gleichzeitig von einem ökologischen und solidarischen Netzwerk zu profitieren.

1. Der TER: Direkte und schnelle Verbindungen nach La Rochelle.
Vom Bahnhof Châtelaillon-Plage aus erreichen Sie La Rochelle in 8 bis 16 Minuten mit dem TER, den Sie mit Ihrem Yélo-Ticket nutzen können.

Montag bis Freitag: 18 Hinfahrten und 19 Rückfahrten.
Wochenende: Ganztägiger Verkehr für Ihre kulturellen Ausflüge, Arzttermine oder Momente der Entspannung in der Stadt.

2. Buslinien, die auf Ihren Alltag zugeschnitten sind.
Das Yélo-Netz wurde 2025 weiterentwickelt, um mehr Komfort und Flexibilität zu bieten:

Linie 20: Direktverbindung nach La Rochelle über Aytré und Angoulins, Busse fahren zu den Hauptverkehrszeiten alle 30 Minuten.
Linien 21 und 22: Nahverkehrsverbindungen zwischen Thairé, Saint-Vivien, Yves und Châtelaillon-Plage, die an den TER angeschlossen sind.
Neu gestaltete Fahrpläne, die besser auf den Lebensrhythmus von Berufstätigen und Schülern abgestimmt sind.
Diese neuen Verbindungen machen das Netz flüssig, regelmäßig und für alle zugänglich.

3. Der TAD (Transport à la Demande): ein maßgeschneiderter Service.
Mit dem Transport à la demande Yélo (TAD) können Sie eine Fahrt von Ihrem Wohnort zum Bahnhof von Châtelaillon oder zu einer Haltestelle des Netzes buchen.

Verfügbar von Montag bis Freitag: 9:00 – 13:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr.
Reservieren Sie bis zu 2 Stunden vor Ihrer Abfahrt über die App Yélo à la Demande oder telefonisch unter 05 46 46 17 37.
Ideal für Senioren, Personen ohne Fahrzeug oder Personen, die Flexibilität und Komfort suchen.

4. Isigo: Mobilität, die für alle zugänglich ist.
Der von Yélo angebotene Service Isigo ist auf Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgerichtet.

Er ist täglich, auch an Feiertagen, von 6 bis 21 Uhr in Betrieb.
Fahrten von Tür zu Tür auf einfache Reservierung.
Zugänglich für Inhaber einer Carte Mobilité Inclusion oder mit ärztlichem Attest.
Reservierung bis zum Vortag unter 05 46 46 17 37 möglich.

5. Clever parken mit Park-and-Ride-Anlagen
Kombinieren Sie Auto und öffentliche Verkehrsmittel mit den Park-and-Ride-Anlagen Yélo (P+R) :

Befinden sich vor den Toren von La Rochelle, z. B. in Aytré (Simone Veil) oder Périgny.
Kostenloses Parken, Sie müssen nur den Bus bezahlen, um in wenigen Minuten ins Stadtzentrum oder nach Les Minimes zu gelangen.
Ökologische und ökonomische Lösung, um den Verkehrsstress zu begrenzen.

6. Freiheit mit dem Fahrrad
Mit 3 Yélo-Fahrradstationen in Châtelaillon-Plage (Bahnhof, Tourismusbüro und Wassersportzentrum) und über 110 Stationen in der Agglomeration :

Eine praktische Alternative für die kleinen täglichen Fahrten.
Langzeitvermietung möglich, einschließlich Elektrofahrräder und Cargo-Bikes.
Eine flexible, kostengünstige und gesundheitsfördernde Lösung.

Informationen und Kontakte Yélo
Website: https: //yelo.agglo-larochelle.fr/
Telefon: 05 46 46 17 37 (Montag bis Samstag, 6-20 Uhr).
Öffentlicher Empfang: Maison de la mobilité, Place de Verdun, 17000 La Rochelle.

Von Montag bis Freitag: 7.30-19 Uhr.
Samstag: 8h-18h30

Reduziere und sortiere deinen Müll

Als Eigentümer sind Sie für die Abfallentsorgung Ihrer möblierten Ferienunterkunft verantwortlich. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Mieter oder das mit der Reinigung beauftragte Unternehmen über die örtlichen Regeln informieren:

Art der Sammlung: Haustür oder freiwillige Sammelstelle.
Abfuhrtage: Abfuhrplan je nach Ihrem Gebiet.
Sortiereinrichtungen: bereitgestellte Mülltonnen und Behälter
Sortieranweisungen: Papier, Karton, Glas, Verpackungen…
Eine gute Information garantiert Sauberkeit, öffentliche Hygiene und Respekt für die Nachbarschaft.

⚠️ Wenn Sie zusätzliche Betten hinzufügen, die eine Anpassung der Abfuhr erfordern, wenden Sie sich an die Direktion für Abfallvermeidung und -verwaltung, um das Volumen der Behälter anzupassen.

Sensibilisierung für Abfallvermeidung und -trennung
Die Communauté d’Agglomération de La Rochelle stellt den Eigentümern von Ferienunterkünften Kommunikationsmittel zur Verfügung, um die Mieter zu sensibilisieren:

Sortier-Memo :Zugang zum Memo.
Sortieranweisungen nach Abfallströmen: in der Nähe der Abfallbehälter in der Unterkunft aushängen Zu den Anweisungen gelangen
Tipps zur Abfallvermeidung: Tipps für zu Hause und den Urlaub Abfallvermeidung – Agglo La Rochelle

Nützliche Kontakte
Direktion für Abfallprävention und -management
16 rue Anita Conti, 17180 Périgny
Gebührenfreie Telefonnummer: 0 800 535 844
E-Mail: dechets@agglo-larochelle.fr

Betrug melden

Wie reagiere ich, wenn es Probleme oder einen Mietbetrug gibt?

Ob Sie nun Vermieter oder Mieter sind, es ist möglich, dass Sie mit Betrügereien oder Schwindeleien im Zusammenhang mit der Ferienvermietung konfrontiert werden (falsche Anzeigen, falsche Mieter, betrügerische Zahlungen…). Hier sind die richtigen Reflexe, um schnell und effizient zu handeln.

1. Melden Sie illegale Inhalte im Internet.
Drohungen, Betrügereien, falsche Anzeigen oder Aufstachelung zum Hass: Melden Sie jeden verdächtigen Inhalt über die Plattform PHAROS des Innenministeriums.

Melden Sie einen Inhalt auf PHAROS

2. Erstatten Sie im Falle eines Betrugs Anzeige.
Wenn Sie Opfer oder Zeuge eines Online-Betrugs sind, nutzen Sie die Plattform THESEE (Traitement Harmonisé des Enquêtes et Signalement pour les E-escroqueries).

Dieser offizielle Dienst ermöglicht es Ihnen, auch ohne finanzielle Transaktion eine Beschwerde einzureichen, insbesondere bei falschen Vermietungen.

Eine Beschwerde auf THESEE einreichen

3. Konsultieren Sie den offiziellen Leitfaden der Präfektur.
Die Präfektur des Departements Charente-Maritime stellt in Zusammenarbeit mit dem Groupement de Gendarmerie, der Communauté d’Agglomération de La Rochelle und den Fremdenverkehrsbüros den :

Guide de Bonnes Pratiques pour Louer (Leitfaden für gute Praktiken beim Vermieten).
Dieser Leitfaden behandelt :

Die Erstellung des Mietvertrags
Die vorgeschriebene Ausstattung (Rauchmelder, Sicherheit von Schwimmbädern usw.)
Die Maßnahmen zur Vermeidung von Betrügereien
Die Schritte, die Sie im Falle eines Rechtsstreits oder eines Problems unternehmen sollten.

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