Was ist ein möblierter Tourismus?
GemäßArtikel L.324-1-1 des Tourismusgesetzes ist eine möblierte Wohnung eine Villa, eine Wohnung oder ein Studio, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter möbliert sind und einer wechselnden Kundschaft zur Vermietung angeboten werden, die dort keinen Wohnsitz hat. Der Aufenthalt ist von kurzer Dauer, in der Regel für einen Tag, eine Woche oder einen Monat.
Diese Saisonvermietungen müssen auf einem festen Fundament errichtet werden: Sie dürfen also nicht demontierbar, transportierbar oder schleppbar sein. Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder auch die meisten Objekte, die auf Plattformen wie Abritel, Airbnb, Booking oder Le Bon Coin angeboten werden, fallen in diese Kategorie der touristischen Unterkünfte.
Der Fall von Hauptwohnsitzen
Eine Unterkunft kann auch dann als möblierte Touristenunterkunft gelten, wenn es sich um den Hauptwohnsitz des Eigentümers handelt, sofern sie für maximal 120 Tage im Jahr an Touristen vermietet wird.
Unterkünfte, die vom Status der möblierten Touristenunterkunft ausgeschlossen sind.
Bestimmte Arten von Unterkünften werden nicht als möblierte Touristenunterkünfte anerkannt:
Das Zimmer bei einer Privatperson, das in der Hauptwohnung vermietet wird.
Das Gästezimmer, das einem besonderen Rahmen unterliegt: Anwesenheitspflicht des Gastgebers, Frühstück und Bettwäsche werden gestellt und es dürfen höchstens 5 Zimmer oder 15 Personen gleichzeitig beherbergt werden.
Ungewöhnliche Unterkünfte (Tipis, Zigeunerwagen, Jurten, Hütten, Tiny Houses), wenn sie zerlegbar, transportierbar oder schleppbar sind.
Boote aufgrund ihrer Transportfähigkeit.
? Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine möblierte Unterkunft für den Tourismus eine feste, möblierte Unterkunft ist, die für eine vorübergehende Kundschaft bestimmt ist und für kurze Zeiträume vermietet wird. Diese Unterscheidung ist wesentlich, um die geltenden Vorschriften einzuhalten und die obligatorischen Verwaltungsschritte durchzuführen (Erklärung, Klassifizierung, Kurtaxe…).
























